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Das Ende der sächsischen Herrschaftsaspirationen im Rheinland

Philipp II, Graf von Waldeck-Eisenberg (1453-1524), Urkunde in seinem Namen, o. O., 5. Oktober 1511. Deutsche Handschrift auf Papier, ca. 29,1 × 20,2 cm, ¾S. auf 1 Bl. Mit papiergedecktem Siegel. Minimal angeschmutzt. - € 480.

Dekorative Urkunde, in der der Graf bestätigt, durch Johannes von Dölitz 50 Goldgulden Dienstgeld von den "Dürchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herren Herr Friderich Churfürste und Herr Johans Gebrudere Hertzogen zu Sachsen", also von Friedrich dem Weisen (1463-1525) und Johann dem Beständigen (1468-1532) von Sachsen, erhalten zu haben.
Philipp II. von Waldeck-Eisenberg, Sohn des Wolrad I. von Waldeck und der Barbara von Wertheim, war ursprünglich für die geistliche Laufbahn bestimmt, weshalb er eine den durchschnittlichen adligen Laien jener Zeit deutlich überlegene Bildung empfing. Nach dem frühen Tod seines älteren Bruders Philipp I. musste er jedoch, zur Sicherung der Familiennachfolge, in den weltlichen Stand übertreten und ehelichte 1478 Katharine von Solm-Lich, mit der er u.a. seinen Nachfolger, Philipp III., und Franz, späteren Bischof von Osnabrück und Münster zeugte. Unter Philipps Herrschaft kam es in Waldeck und der Grafschaft Ravensberg, die Philipp als Statthalter für den Herzog von Jülich-Berg regierte, zu bedeutenden Entwicklungen des Bergbaus; so war 1499 im Eisenberg eine große Goldader entdeckt worden und ab 1505 begann Philipp mit der Errichtung von Bergwerken in Ravensberg und Sparrenberg. Berühmt ist Philipp II. auch als Gefangener der schillerndsten Raubritterpersönlichkeit jener Zeit, Götz von Berlichingen (1480-1562). Götz, der von einer Fehde in die nächste zog, bekriegte damals den Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg. Als sich Götz im Rahmen der Fehdehandlungen 1516 in Padberg befand, konnte er den nichtsahnenden Grafen Philipp, der als Rat im Dient von Kurmainz stand, überwältigen und nach Franken entführen. Erst gegen die Entrichtung einer sehr stattlichen Summe von gut 9000 Dukaten kam der Waldecker wieder frei. Da Philipp II. von Waldeck einen nicht unwichtigen Machtfaktor im Rheinland repräsentierte, wurde seine Loyalität seitens der Großmächte durch Ratsstellen erkauft, die für Philipp II. einträgliche Nebeneinnahmen ohne größere tatsächliche Verpflichtungen bedeuteten. Neben Kurmainz diente er so auch dem Kölner Erzbischof und dem Landgrafen von Hessen. Dass er, wie die vorliegende Urkunde belegt, auch im Dienst der Herzöge von Sachsen stand, kann sich nur dadurch erklären, dass diese eine, ihnen 1485 und 1495 vom Kaiser zugesicherte, Anwartschaft auf das Herzogtum Jülich-Berg hatten. Graf Philipp II. von Waldeck war der Neffe des letzten Herzogs von Jülich und Berg und damit für dessen potentielle Nachfolger aus Sachsen eine Schlüsselfigur ihrer rheinischen Machtpolitik. Nachdem jedoch Herzog Wilhelm IV. im September 1511 verstorben war, belehnte Kaiser Maximilian, entgegen seinen vorherigen Versprechungen, nicht die Sachsenherzöge, sondern Johann III. von Kleve mit dem Herzogtum Jülich und Berg. Mit dem Zerfall der sächsischen Aspirationen im Rheinland dürfte auch das sächsische Dienstverhältnis des Waldeckers geendet haben, der für die sächsischen Herzöge nunmehr sicherlich nicht mehr sonderlich interessant gewesen war. Die vorliegende Urkunde markiert also die wohl letzte Auszahlung eines scheidenden Dienstmannes, bezeugt mithin das vorläufige Ende der sächsischen Herrschaftspolitik in Jülich-Berg und wohl auch der sächsisch-waldeckischen Verbindung.